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   OLG Frankfurt, 06.01.1995 - 22 W 33/94   

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OLG Frankfurt, 06.01.1995 - 22 W 33/94 (https://dejure.org/1995,10622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.01.1995 - 22 W 33/94 (https://dejure.org/1995,10622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Januar 1995 - 22 W 33/94 (https://dejure.org/1995,10622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 703
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    cc) Nach der Gegenmeinung kann dem Beklagten auch nach Rücknahme der Klage und damit nach Abschluss des Verfahrens Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung bewilligt werden (OLG Hamm [Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -] FamRZ 2005, 463; OLG Köln MDR 1997, 690; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 265).

    Insoweit handelt es sich bei dem Prozesskostenhilfeverfahren einerseits und dem Hauptsacheverfahren andererseits um zwei verschiedene Verfahren (vgl. BGHZ 91, 311, 312; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; OLG Köln MDR 1997, 690).

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 19 U 40/06

    Nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung ausschließlich zu Gunsten des

    Allerdings hindert Berufungsrücknahme den Senat nicht daran, in der Sache über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 703).
  • OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97

    PHK für Kläger, auch bei Klagerücknahme

    Ebenso wie nach rechtskräftigem Abschluß einer Instanz kann daher auch nach Klagerücknahme unter den Voraussetzungen des § 114 ZPO noch Prozeßkostenhilfe bewilligt werden, sofern zuvor ein ordnungsgemäßer (§ 117 ZPO) Prozeßkostenhilfeantrag gestellt war (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1995, 205; OLG Bamberg JurBüro 1986, 123; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rdn. 540).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 22 UF 562/01

    Streitwert; Scheidung; Berufungsrücknahme; Arbeitslosenhilfe

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass die Prozesskostenhilfe rückwirkend und auch noch nach Abschluss des Verfahrens bewilligt werden kann, wenn der Bewilligungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist (vgl. BGH, NJW 1982, 446; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 703; Zöller-Philippi, a.a.O., § 117, Rdnr. 2 c).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1997 - 22 W 45/97

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei teilweiser Klageerhebung

    Nach fristgerechter Klageerhebung zur Hauptsache sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Teil der Kosten des Hauptsacheverfahrens, allerdings, sofern - wie hier - der Streitgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens höher ist als der des Hauptsacheverfahrens, nur mit dem Anteil, der dem Verhältnis des Wertes der Hauptsache zum Wert des Beweisverfahrens entspricht (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, Beschluß vom 1.4.1996 - 10 W 27/96 -: OLG Düsseldorf, 13. Zivilsenat, OLG Report 1995, 231, BauR 1995, 889 [L]; Senatsbeschluß vom 18.11.1994 - 22 W 33/94 - OLG München MDR 1993, 113; Zöller-Herget, ZPO , 20. Aufl., § 91 Rdn 13 - selbständiges Beweisverfahren -).
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